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Der Wasser-Rettungsdienst

Die Grundlagen

Das Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg (RDG-BW) regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasser-Rettungsdienstes im Land Baden-Württemberg.
Nach § 3 Absatz 1 RDG-BW ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen und mit der Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes beauftragt.

Umsetzung im Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe ist in zwei Alarmzonen unterteilt: die Alarmzonen Nord und Süd. Die Stadtgruppe Karlsruhe ist der Alarmzone Süd zugeordnet.

Bei Standardsucheinsätzen auf Badeseen wird in der Regel ein Vollalarm ausgelöst, sodass beide Alarmzonen alarmiert werden.

Bei Einsätzen auf dem Rhein werden hingegen nicht alle Ortsgruppen alarmiert. Hier werden, bis auf wenige Ausnahmen, nur Ortsgruppen mit rheintauglichen Rettungsbooten alarmiert.

Die Stadtgruppe im W-RD

Die Mitarbeit der Stadtgruppe Karlsruhe reicht bis zu den Anfängen des organisierten Wasser-Rettungsdienstes im Landkreis Karlsruhe zurück.

Derzeit unterstützen wir den W-RD mit insgesamt 15 Einsatzkräften, darunter zwei Taucher, vier Strömungsretter sowie acht Bootsführer.

Dazu stehen uns zwei Landfahrzeuge und zwei Rettungsboote zur Verfügung. Näheres zu unseren Fahrzeugen finden Sie hier: Fahrzeuge und Technik

 

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